- E-Scooter ab 14 Jahren - ohne Führerschein!
- E-Roller ab 15 / 16 Jahren - je nach Bundesland
- E-Roller: Führerschein notwendig!
Auf zwei kleinen Rädern erobern die E-Scooter aktuell große und mittelgroße Städte in Deutschland. Elektronisch betrieben und durch Sharing Anbieter überall zur Verfügung gestellt, machen sie umweltfreundliche Mikromobilität möglich. Und auch der „große Bruder“, der E-Roller, hat sich zum beliebten Stadtfahrzeug gemausert. Doch wie alt muss man mindestens sein, um die umweltschonenden Fahrzeuge zu nutzen?
Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15.06.2019 dürfen die kleinen E-Scooter in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Auch die Anforderungen an Fahrer und Fahrweise wurden definiert. E-Roller hingegen sind schon länger Bestandteil des herkömmlichen Verkehrs.
Ab welchem Alter darf ich einen E-Scooter fahren?
Laut Gesetz muss ein Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, um einen E-Tretroller zu nutzen.
Ein Führerschein wird dafür nicht benötigt. Wer mit einem eigenen E-Scooter unterwegs ist, sollte unbedingt darauf achten, dass das Modell eine Straßenzulassung vom deutschen Kraftfahrtbundesamt hat und die darüber hinaus gehenden Anforderungen erfüllt.
Wer auf die E-Scooter von Sharing Anbietern zurückgreift muss sich über Ausstattung, Versicherung und Zulassung keine Gedanken machen. Hier kümmern sich die jeweiligen Anbieter um die Erfüllung der Anforderungen. Aber Achtung: Sharing Anbieter verlangen regelmäßig ein Mindestalter von 18 Jahren!

Ab welchem Alter darf ich einen E-Roller fahren?
Typ: | Geschwindigkeit:° | Führerschein: | Mindestalter: |
E-Scooter / E-Tretroller | bis 20 km/h | kein Führerschein notwendig | 14 Jahre |
Leicht-Mofa | bis 20 km/h | Prüfbescheinigung für Mofas | 15 Jahre |
Mofa | bis 25 km/h | Klasse AM (Mofa-Führerschein) | 15 Jahre* / 16 Jahre |
Kleinkraftrad 1e | bis 45 km/h | Klasse M (Kleinkrafträder) oder Klasse A1, A2, A, B | 16 Jahre |
Leichtkraftrad L3e | bis 45 km/h | Klasse 3, 4 oder 1b (vor dem 1. April 1980 erworben)oder Klasse A1 | 16 Jahre |
°bautechnische mögliche Höchstgeschwindigkeit
* ab 15 Jahren nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Stand 07/2019)
Für die Fahrt mit einem E-Roller wird definitiv ein Führerschein benötigt. Welcher das ist und welches Mindestalter daran geknüpft ist, hängt von Größe, Gewicht und Leistung des E-Rollers ab den du fahren möchtest.
Auch wenn das Fahren eines E-Rollers je nach Modell bereits ab 15 oder 16 Jahren möglich ist, gelten andere Regeln für das Leihen von E-Rollern bei Sharing Anbietern: Wer einen E-Roller minutenweise bei einem der bekannten Unternehmen leihen will, muss dafür üblicherweise mindestens 18 Jahre alt sein.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Für alle E-Scooter Fahrer haben wir hier alles Wissenswerte zusammengefasst. Was ist auf dem E-Scooter erlaubt, was nicht?
- Alle E-Roller Fans finden hier Informationen zu Führerschein, Anschaffung und rechtliche Rahmenbedingungen.